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22.02.2016

Meldung, Steuerrecht

Neues zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

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Neue Nachricht aus dem BMF: Es gibt eine deutliche Verbesserung der Übergangsregelung bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen.

Das BMF hat in einem Antwortschreiben auf eine gemeinsame Eingabe der Verbände zum Anliegen, den Anwendungsbeginn der Rechtsgrundsätze aus der BFH-Entscheidung vom 14.05.2014 (BStBl II S. 986) zu verschieben, Stellung genommen.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich laut BMF darauf verständigt, die Anwendungsregelung, wie sie im BMF-Schreiben vom 29.06.2015 (BStBl I S. 542) enthalten ist, zu verlängern. Danach können die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30.06.2016 abgeschlossen werden. Die im o.g. BMF-Schreiben enthaltene Verteilungsregelung für den Gewinn ist nach dieser Anwendungsregelung nicht mehr erforderlich. Das vorgenannte BMF-Schreiben sieht eine erstmalige Anwendung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 vor und betrifft somit die jetzt aufzustellenden Jahresabschlüsse.

Das Ergebnis soll durch ein neues BMF-Schreiben bekannt gemacht werden.

Mehr zu Thema

Mehr zum Thema erfahren Sie im aktuellen Fachaufsatz „Realisationsprinzip bei Abschlagszahlungen – Neues „Dauerstreitfeld“ mit der Finanzverwaltung?“ von WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz in DER BETRIEB vom 19.02.2016, Heft 07, Seite 371 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1192016.

(BMF-Antwortschreiben (2016/0177148) vom 18.02.2016/ Viola C. Didier)


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