• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

22.02.2016

Meldung, Steuerrecht

Neues zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Neue Nachricht aus dem BMF: Es gibt eine deutliche Verbesserung der Übergangsregelung bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen.

Das BMF hat in einem Antwortschreiben auf eine gemeinsame Eingabe der Verbände zum Anliegen, den Anwendungsbeginn der Rechtsgrundsätze aus der BFH-Entscheidung vom 14.05.2014 (BStBl II S. 986) zu verschieben, Stellung genommen.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich laut BMF darauf verständigt, die Anwendungsregelung, wie sie im BMF-Schreiben vom 29.06.2015 (BStBl I S. 542) enthalten ist, zu verlängern. Danach können die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30.06.2016 abgeschlossen werden. Die im o.g. BMF-Schreiben enthaltene Verteilungsregelung für den Gewinn ist nach dieser Anwendungsregelung nicht mehr erforderlich. Das vorgenannte BMF-Schreiben sieht eine erstmalige Anwendung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 vor und betrifft somit die jetzt aufzustellenden Jahresabschlüsse.

Das Ergebnis soll durch ein neues BMF-Schreiben bekannt gemacht werden.

Mehr zu Thema

Mehr zum Thema erfahren Sie im aktuellen Fachaufsatz „Realisationsprinzip bei Abschlagszahlungen – Neues „Dauerstreitfeld“ mit der Finanzverwaltung?“ von WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz in DER BETRIEB vom 19.02.2016, Heft 07, Seite 371 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1192016.

(BMF-Antwortschreiben (2016/0177148) vom 18.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14% zu erhöhen: auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank