Seit 17.02.2016 liegt ein neuer Arbeitsentwurf aus dem BMAS zu Werkverträgen und Zeitarbeit vor. Er enthält einige wichtige Änderungen gegenüber dem bisherigen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“.
Insbesondere die Regelung zu Werk- und Dienstverträgen Selbstständiger und zur Definition eines Arbeitsverhältnisses in § 611a BGB ist grundlegend verändert worden, teilt die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) mit. Zu begrüßen ist danach, dass der Kriterienkatalog und die Beweislastumkehr des Entwurfs entfallen sind. Stattdessen wird jetzt eine Definition vorgeschlagen, die das geltende Recht nicht ändert. Am Recht des Werk- und Dienstvertrags verändert sich danach nichts.
(vbw Aktionsfelder vom 22.02.2016 / Viola C. Didier)