03.02.2016

Meldung, Steuerrecht

Zur Gutschrift auf ein Kapitalkonto II

Beitrag mit Bild

Der BFH widerspricht dem BMF ausdrücklich: Die Gutschrift auf das Kapitalkonto II bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Die Gutschrift auf das Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten, stellte der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung klar und beantwortet damit eine schon lange streitige Frage.

Im Urteilsfall hatte ein Landwirt den Abbau eines Bodenschatzes auf einem eigenen Grundstück durch eine eigens dafür gegründete Personengesellschaft vorgenommen. Er übertrug das Grundstück aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb auf die Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, und erhielt dafür eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II. Welchen Anteil der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft hatte und welche Gewinnbezugs- und Stimmrechte ihm zustanden, ergab sich allein aus dem Kapitalkonto I.

Gesellschaftsrechte von Kapitalkonto II?

Die Gesellschaft war – gestützt auf veröffentlichte Verwaltungsanweisungen – der Meinung, auch das Kapitalkonto II weise Gesellschaftsrechte aus, so dass sie das Grundstück und den Bodenschatz entgeltlich erworben habe und auf die Anschaffungskosten des Bodenschatzes bei dessen Abbau Abschreibungen vornehmen könne. Das Finanzamt teilte zwar diese Auffassung, dass ein entgeltlicher Erwerb stattgefunden habe, lehnte aber die Abschreibung aus anderen Gründen ab.

BFH widerspricht ausdrücklich der Rechtsauffassung des BMF

Im Ergebnis bestätigte der BFH mit Urteil vom 29.07.2015 (Az. IV R 15/14) die Ablehnung des Finanzamts, stützte die Versagung der Abschreibung aber auf das Fehlen von Anschaffungskosten. Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem so genannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln.

Wann liegen entgeltliche Vorgänge vor?

Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto sind nur dann entgeltliche Vorgänge, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, das Maßstab für die Anteile des Gesellschafters am Vermögen, am Gewinn oder an den Stimmrechten ist (in der Regel Kapitalkonto I) oder das Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausweist.

(BFH vom 03.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank