02.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Was verdienen Fach- und Führungskräfte?

Beitrag mit Bild

StepStone Gehaltsreport 2016: Das verdienen Fach- und Führungskräfte in Deutschland.

Das Durchschnittsgehalt von Fach- und Führungskräften in Deutschland bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert – bei rund 52.000 Euro brutto. Branchen mit hohen Gehältern zahlten hingegen noch einmal deutlich mehr als zuvor, zeigt der StepStone Gehaltsreport 2016, für den 50.000 Fach- und Führungskräfte befragt wurden.

Ärzte (64.100 Euro durchschnittliches Bruttojahresgehalt) stehen nach wie vor an der Spitze des Gehaltsrankings. Den zweiten Platz erobern in diesem Jahr Juristen (63.100 Euro), gefolgt von Ingenieuren (61.100 Euro) und IT-Fachkräften (57.900 Euro). Akademiker mit Abschlüssen in Erziehungswissenschaften oder Design bilden das Schlusslicht im Gehaltsranking.

 

Top-Branchen: Banken knapp vor Finanzdienstleistern

Auf das Siegertreppchen der Top-Branchen schaffen es Banken (64.100 Euro), Finanzdienstleister (63.700 Euro) und die Pharmaindustrie (61.600 Euro). Der Bereich Konsum-/Gebrauchsgüter, die Chemie-Branche sowie der Bereich Automotive sichern sich Platz Vier bis Sechs.

Hessen verdienen am meisten

Im Ländervergleich sichert sich Hessen Rang 1 bei den Top-Gehältern – und das schon zum vierten Mal in Folge. Auf Platz 2 und 3 liegen unverändert Bayern und Baden-Württemberg.

Jobwechsel sorgen für Gehaltsplus

Arbeitgeberwechsel bringen ein spürbares Plus auf dem Konto. Das Gehalt steigt nach dem ersten Wechsel im Schnitt um 11 Prozent, beim zweiten und dritten immerhin noch um je 5 Prozent. – Besonders häufig wechseln Ärzte und Pfleger sowie Fachkräfte aus dem Bereich Vertrieb ihre Arbeitsstelle. Unter Ingenieuren und Juristen haben überdurchschnittlich viele Befragte maximal einen Wechsel hinter sich.

Die komplette Infografik finden Sie hier: StepStone Gehaltsreport 2016

(StepStone, PM vom 02.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)