29.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer

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Alle Hinzurechnungen im Einzelnen finden sich in § 8 GewStG.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung kann auch Reiseveranstalter betreffen, die Hotelkontingente im Inland angemietet haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6983) mitteilt, wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder vereinbart, eine Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, wenn sich Reiseveranstalter dagegen wenden würden, dass Aufwendungen für die Anmietung von Hotelunterkünften bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags berücksichtigt werden. Die Bundesregierung verweist außerdem auf ein laufendes Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (Az. 9 K 1472/13 G).

(Bundestag hib 47 vom 26.01.2016/ Viola C. Didier)


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