• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Plattform zur alternativen Streitbeilegung

11.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Plattform zur alternativen Streitbeilegung

Beitrag mit Bild

„Die neue Online-Plattform wird Zeit und Geld für Verbraucher und Unternehmer sparen“, erklärt Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Am Samstag ging die neue, EU-weite Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern online.

Verbraucher, die beim Online-Kauf auf ein Problem stoßen, können künftig über die Online-Streitbeilegung eine Beschwerde in der Sprache ihrer Wahl einreichen. Der Unternehmer wird über die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) darüber informiert, dass eine Beschwerde über ihn anhängig ist. Der Verbraucher und der Unternehmer vereinbaren dann, von welcher Einrichtung der alternativen Streitbeilegung (AS) ihre Streitigkeit bearbeitet werden soll. Haben sie sich geeinigt, werden der gewählten AS-Einrichtung über die OS-Plattform Einzelheiten zu der Streitigkeit übermittelt.

Streitbeilegung schnell und kostengünstig

Die nationalen AS-Einrichtungen, die gemäß den neuen Bestimmungen der AS-Richtlinie eingerichtet und der Kommission gemeldet wurden, werden an die OS-Plattform angeschlossen. Dadurch, dass die AS-Einrichtungen ihre Verfahren online und auf elektronischem Wege durchführen können, wird die Plattform zur Beschleunigung der Streitbeilegung beitragen. Die Online-Plattform wird zunächst für die außergerichtlichen Einrichtungen zugänglich gemacht, die als neutrale Dritte den Konfliktparteien bei der Lösungsfindung helfen werden. Ab 15.02.2016 werden dann Verbraucher und Unternehmer die Online-Streitbeilegung nutzen können.

(EU-Kommission, PM vom 08.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)