• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Stellenausschreibung: Ist „Junior Consultant“ diskriminierend?

06.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Stellenausschreibung: Ist „Junior Consultant“ diskriminierend?

Beitrag mit Bild

„Junior“ ist eine feststehende Begrifflichkeit in Unternehmen, die mit dem Alter nichts zu tun hat.

In einem Streitfall vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ging es um die Frage, ob die Bezeichnungen „Junior Consultant“ in der Überschrift und „Berufsanfänger“ im Profil einer Stellenanzeige eine Benachteiligung wegen des Alters darstellen.

Eine Supermarktkette inserierte eine Stellenausschreibung „Senior Consultant/Jurist (w/m) Recht International“ und rechts daneben die Stelle eines „Junior Consult/Jurist (w/m) Projekte kaufmännische Verwaltung“. In der Junior Consultant-Anzeige stand zu dem die Formulierung: „Sie sind Berufseinsteiger oder konnten bereits erste Erfahrungen (…) sammeln.“ Ein promovierter Rechtsanwalt forderte daraufhin von der Supermarktkette Schadensersatz, weil er sich auf die ausgeschriebene Stelle als Junior Consultant erfolglos beworben hatte. Er sei aufgrund seines Lebensalters diskriminiert worden. Dies ergebe sich aus der Stellenanzeige und den dort verwendeten Begriffen „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“. Eine sachliche Rechtfertigung hierfür liege nicht vor.

Der Begriff „Berufseinsteiger“ ist altersneutral

Vor dem LArbG Baden-Württemberg hatte der Kläger keinen Erfolg (Urteil vom 19.11.2015, Az. 6 Sa 68/14). Die Stellenanzeige enthalte keine ausreichenden Indizien, die eine Benachteiligung wegen des Alters vermuten lassen. Weder der Begriff „Junior Consultant“ noch der Begriff „Berufseinsteiger“ indizieren je für sich und zusammen eine Altersdiskriminierung. Schon gar nicht lässt sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass aufgrund der Verwendung dieser Begriffe die Benachteiligung wegen des Alters erfolgt ist. Der Begriff „Berufseinsteiger“ ist altersneutral. Diese Kriterien mag auch derjenige erfüllen, der ungewöhnlich lange studiert und erst im vorgerückten Alter einen Abschluss gemacht hat.

„Junior Consultant“ bezeichnet eine Hierarchieebene

Der Begriff „Junior Consultant“ bezeichnet eine Hierarchieebene im Unternehmen. Das Wort „Junior“ bedeutet im Englischen zwar auch „jung“. Wird es allerdings im Zusammenhang mit einer betrieblichen Stellung verwendet, bedeutet es „von geringerem Dienstalter“ bzw. „von niedrigerem Rang“, also jeweils mit geringerer spezifischer beruflicher Erfahrung, ohne Bezug zum Alter des betreffenden Mitarbeiters. Alleine dieser Bedeutung wird es inzwischen allgemein auch im Deutschen verwendet, wenn es um die Bezeichnung einer betrieblichen Einstellung geht. Das Alter des Mitarbeiters spielt insoweit keine Rolle. Die „Junior-Position“ bedeutet allein, dass der betreffende Mitarbeiter eine niedrigere Einstellung und eine geringere Entscheidungskompetenz hat, ohne dass diese Bezeichnung an das Alter des Mitarbeiters knüpft.

(LArbG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)