• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

04.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

Beitrag mit Bild

„Nun werden die Fehler von Banken nicht länger auf den Schultern so vieler lasten“, sagte der für Finanzstabilität zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill.

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus in der EU-Bankenunion ist seit dem 1. Januar 2016 voll einsatzfähig.

Für den Fall, dass eine Bank trotz verstärkter Aufsicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, gewährleistet der Mechanismus eine effiziente Abwicklung bei minimalen Kosten für die Steuerzahler und die Wirtschaft. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus stützt sich auf einen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und einen einheitlichen Abwicklungsfonds. Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung ist die für die Bankenunion zuständige europäische Abwicklungsbehörde. Den Vorsitz führt Elke König, die frühere Chefin der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Der Ausschuss wird eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Einheitlicher Abwicklungsfonds für mehr Sicherheit

Der Ausschuss nimmt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken, die von einem Ausfall betroffen oder bedroht sind, und mit der Vorbereitung von Abwicklungen wahr. Unter Aufsicht des Ausschusses wird ein einheitlicher Abwicklungsfonds errichtet, damit bei der Umstrukturierung von Kreditinstituten eine finanzielle Unterstützung sichergestellt werden kann. Der Ausschuss wurde gemäß der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtet, die am 19. August 2014 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss ist seit dem 1. Januar 2015 funktionsfähig.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)