Das Redaktionsteam von DER BETRIEB wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016!
Meldung
08.05.2025
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch
Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.