• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

29.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Buchführungspflicht: Bürokratieentlastung für kleinere Unternehmen ab 2016

Beitrag mit Bild

Das neue Jahr bringt eine Bürokratieentlastung vor allem für kleine Unternehmen.

Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben.

Durch die Neuregelung wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet. Für Umsätze pro Geschäfts-/Wirtschaftsjahr gilt nunmehr ein Schwellenwert von mehr als 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro) und für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr gilt ein Schwellenwert von mehr als 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro).

(BMF vom 16.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht