• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Haftungsfalle: Vorsicht bei Auskunftserteilung

28.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Haftungsfalle: Vorsicht bei Auskunftserteilung

Beitrag mit Bild

Banken, Versicherungen und Investmentfonds werden verpflichtet, Kunden mit einer ausländischen Steueransässigkeit zu identifizieren und Informationen über Zinsen, Dividenden und Guthaben an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. rät Steuerberatern zur Vorsicht bei Auskünften im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Kontodaten der Finanzinstitute.

Der neue OECD-Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (sog. Common Reporting Standard, CRS) verpflichtet Finanzinstitute künftig, wie bereits nach dem sog. FACTA-Abkommen mit den USA, bei ihren Kunden die steuerliche Ansässigkeit zu ermitteln und bestimmte Informationen an die Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaats weiterzugeben. Neukunden sollen hierzu per Formular ab dem 01.01.2016 eine Selbstauskunft abgeben und werden von den Banken zur Klärung von Zweifelsfragen pauschal an ihre steuerlichen Berater verwiesen.

Haftungsrisiken vermeiden

Der DStV macht darauf aufmerksam, dass Steuerberater bei der Erteilung von Auskünften und dem Ausfüllen der Formulare zur steuerlichen Ansässigkeit vorsichtig agieren sollten, um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden. Der Bewertung müssen jeweils die Vorschriften des Ansässigkeitsstaats zu Grunde gelegt werden, die von den deutschen Regelungen abweichen können. Die richtige Beratung des Mandanten erfordert daher von den Berufsangehörigen spezielle Kenntnisse und Erfahrungen der einschlägigen ausländischen Steuervorschriften. Eine fehlerhafte Beratung kann insoweit nicht von der im gewöhnlichen Umfang bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Im Zweifel sollten Berufsangehörige hierzu vor einer Beratung ihrer Mandanten noch einmal mit dem Versicherer Rücksprache halten.

Informationsaustausch wurde beschlossen

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 18.12.2015 zwei Gesetzentwürfen zum automatischen Austausch von Kontodaten zugestimmt. Dabei handelt es sich um das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Auslandskonten von Privatpersonen (BR-Drs. 565/15) sowie um das Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit EU-Staaten und Drittstaaten (BR-Drs. 566/15). Damit ist der Weg frei, den OECD-Standard auch in das deutsche Recht zu überführen.

(DStV vom 21.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank