18.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Bundesregierung beschließt AReG

Beitrag mit Bild

Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) führt zu Anpassungen im HGB, Wertpapierhandelsgesetz, Aktiengesetz und Genossenschaftsgesetz.

Die Bundesregierung hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beschlossen. Es setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der Abschlussprüferrichtlinie um und führt die unmittelbar anwendbare Abschlussprüferverordnung aus.

Der Regierungsentwurf sieht schwerpunktmäßig Änderungen des HGB vor, so unter anderem:

Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates

Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB können die gemäß Abschlussprüferverordnung auf zehn Jahre begrenzte Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates durch öffentliche Ausschreibung oder Joint Audit auf 20 beziehungsweise 24 Jahre verlängern.

Gegenüber dem Referentenentwurf ergibt sich hier die Anpassung, dass diese Verlängerungsoption Kreditinstituten und Versicherungen nicht zugestanden wird. Bei diesen Unternehmen verbleibt es bei einer Höchstlaufzeit des Abschlussprüfungsmandates von zehn Jahren.

Erbringung bestimmter Leistungen durch Abschlussprüfer

Die Erbringung bestimmter Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen durch den Abschlussprüfer gegenüber einem Mandanten von öffentlichem Interesse wird unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Gegenüber dem Referentenentwurf ergibt sich allerdings die Besonderheit, dass eine Beschreibung aufgenommen wurde, wann sich Steuerberatungsleistungen „wesentlich“ und damit unzulässig auf den Abschluss auswirken (sogenannte aggressive Steuerplanung).

Zum Bestätigungsvermerk

Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Übertragung der Anforderungen an den Bestätigungsvermerk von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf den Bestätigungsvermerk von sonstigen Unternehmen ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.

Weitere Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz.

(WPK vom 17.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank