10.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Konzernsteuern: Weltweiter Datenaustausch

Beitrag mit Bild

Deutschland wird künftig die länderbezogenen Berichte von Unternehmen erhalten, die im Ausland tätig sind.

Deutschland will sich am weltweiten Austausch steuerrelevanter Daten von Unternehmen beteiligen. Als Voraussetzung dafür hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung der „Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ zugestimmt.

Die Vereinbarung ist ein multilaterales Abkommen, das eine Vielzahl von Staaten am 26./27.01.2016 unterzeichnen wollen. Durch mehr Transparenz wollen die Vertragsstaaten eine faire Unternehmensbesteuerung sicherstellen. Die „Mehrseitige Vereinbarung“ regelt den verpflichtenden Austausch der Unternehmensdaten und die Rahmenbedingungen dafür.

Verhinderung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen

Wichtigstes Ziel des jährlichen Informationsaustausches ist es, Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen zu verhindern. Die neue Verpflichtung gilt für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Die Konzernobergesellschaft wird ihrem Finanzamt die Unternehmenskennzahlen für alle Konzernteile mitteilen. Dies betrifft die globale Aufteilung der Erträge, entrichtete Steuern und weitere Indikatoren der Geschäftstätigkeit.

Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben gewahrt

Die Steuerbehörden der Staaten, in denen die Gesellschaften des Konzerns sitzen, tauschen diese Daten aus. Deutschland wird also künftig die länderbezogenen Berichte von Unternehmen erhalten, die im Ausland mittels Tochtergesellschaften tätig sind, und umgekehrt. Der Datenaustausch erfolgt nach einem standardisierten Schema unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben. Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben dabei gewahrt.

(Bundesregierung, Meldung vom 09.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)