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09.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

IASB veröffentlicht ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts

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Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 endet für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen.

Der IASB veröffentlicht den Standardentwurf ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts  (Proposed amendments to IFRS 4), mit dem die Bedenken einiger interessierter Parteien hinsichtlich der unterschiedlichen verpflichtenden Erstanwendungsdaten von IFRS 9 Financial Instruments und dem neuen Versicherungsstandard adressiert werden sollen.

In dem Entwurf werden zwei optionale Ansätze vorgeschlagen, die im aktuellen IFRS 4 Insurance Contracts aufgenommen werden sollen:

  • Overlay Approach: Ein Unternehmen, das Versicherungsverträge nach IFRS 4 ausgibt, kann den aus der Anwendung von IFRS 9 resultierenden Ergebniseffekt aufgrund der FVPL-Bewertung von der GuV ins OCI ausgliedern, sofern die Vermögenswerte nach IAS 39 nicht zum FVPL bewertet wurden.
  • Temporary exemption from applying IFRS 9: Ein Unternehmen, dessen vorherrschende Aktivität die Ausgabe von Versicherungsverträgen nach IFRS 4 ist, kann von einer temporären Ausnahme der Anwendung von IFRS 9 Gebrauch machen.

Die Verschiebung der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 endet für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Thematik beträgt die Kommentierungsfrist lediglich 60 Tage.  Stellungnahmen werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 8. Februar 2016 auf der Internetseite des IASB www.ifrs.org einzureichen.

(DRSC vom 09.12.2015/ Viola C. Didier)


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