03.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Recht für Syndikusanwälte

Beitrag mit Bild

Das neue Gesetz soll das Recht der Syndikusanwälte regeln, nachdem ein Urteil des BSG für Wirbel gesorgt hat.

Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf zum Recht der Syndikusanwälte am Mittwoch gebilligt, der die Fragen zur Altersversorgung und zur Berufshaftpflicht aufgreift.

Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, so genannte Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (18/5201) wurde nun vom Rechtsausschuss gebilligt. Die Oppositionsfraktionen lehnten sowohl die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen als auch den Gesetzentwurf selbst ab.

Versorgungswerke bleiben offen für Syndizi

Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgestellt, dass die geltende Rechtslage eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie für Anwälte in Kanzleien vorgeschrieben ist, müssen Syndikusanwälte nach dem Beschluss des Rechtsausschusses aber nicht abschließen.

(Deutscher Bundestag, hib vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank