• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers?

02.12.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers?

Beitrag mit Bild

Was geschieht mit dem Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers?

Das Arbeitsgericht Berlin widerspricht der Rechtsprechung des BAG und hat entschieden, dass sich ein Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben umwandelt.

Die Erblasserin im entschiedenen Fall war angestellt und hatte im Zeitpunkt ihres Todes noch einen Erholungsurlaubsanspruch von 33 Tagen. Ihre Erben forderten vom Arbeitgeber die Abgeltung dieses Urlaubsanspruchs. Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG – mit Urteil vom 07.10.2015 (Az. 56 Ca 10968/15) stattgegeben.

BAG-Rechtsprechung vs. europäisches Recht

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist der Urlaub nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Diese Voraussetzungen seien bei dem Tod des Arbeitnehmers gegeben. Soweit das BAG darauf abstelle, mit dem Tod erlösche die höchstpersönliche Leistungspflicht des Arbeitnehmers und damit auch ein abzugeltender Urlaubsanspruch, widerspreche dies Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der von dem EuGH durch Urteil vom 12.06.2014 (C-118/13) erfolgten Auslegung; der Rechtsprechung des BAG sei daher nicht zu folgen.

(LArbG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank