• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Anforderung an Prospekterstellung vereinfachen

02.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission will Anforderung an Prospekterstellung vereinfachen

Beitrag mit Bild

Die vorgeschlagene Verordnung ist eine Schlüsselmaßnahme der Kapitalmarktunion.

Unternehmen, die sich beim Anlegerpublikum Kapital beschaffen wollen, müssen einen Prospekt vorlegen. Dieses muss sämtliche relevante Informationen enthalten. Insbesondere für kleinere Unternehmen ist die Erstellung eines Prospekts kostspielig und aufwändig – eine Vereinfachung soll nun Verbesserungen bringen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Strategie für eine Kapitalmarktunion überarbeitete Vorschriften vorgeschlagen, nach denen sich Unternehmen an der Börse oder durch ein öffentliches Angebot an potenzielle Anleger Kapital beschaffen. „Wir brauchen Prospektvorschriften, die Anlegern die Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigen – ohne dabei unnötige Kosten zu verursachen und die Unternehmen davon abzuhalten Geld auf den öffentlichen Märkten zu besorgen. Der heutige Vorschlag schafft ein besseres Gleichgewicht. Es wird das System einfacher, billiger und schneller machen“, sagte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill.

Mehr Möglichkeiten durch Kapitalmarktunion

Dies ist auch eine wichtige Maßnahme zu der in der  Investitionsoffensive für Europa  angekündigten Verbesserung des Regulierungsrahmens für Investitionen in der Europäischen Union. Die Kapitalmarktunion dient dem Ziel, Finanzmittel für Unternehmen zu erschließen und mehr Möglichkeiten für Anleger in der EU zu schaffen. Der Vorschlag ist auch vor dem Hintergrund des Engagements der Kommission zu sehen, die EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und gleichzeitig wirksamer und effizienter zu gestalten.

Weniger Aufwand für Unternehmen

Nahezu alle Unternehmen, die sich beim Anlegerpublikum Kapital beschaffen wollen, müssen den Anlegern einen Prospekt vorlegen, welches sämtliche relevante Informationen enthält. Insbesondere für kleinere Unternehmen ist die Erstellung eines Prospekts kostspielig und aufwändig. „Der heutige Vorschlag wird überflüssigen Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig den Anlegerschutz und das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken“, so Hill.

Der Vorschlag sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • Ausnahmen für geringe Kapitalbeschaffungen: Der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Prospekt ausgeben müssen, wird erhöht. So wird beispielsweise kein EU-Prospekt verlangt, wenn das zu beschaffende Kapital unter einer Höhe von 500.000 Euro (vorher 100.000 Euro) bleibt.
  • Vereinfachter Prospekt für kleinere Unternehmen
  • Kürzere Prospekte und bessere Anlegerinformation
  • Erleichterung von Sekundäremissionen börsennotierter Unternehmen
  • Einheitliche Anlaufstelle für alle EU-Prospekte

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU (den Mitgliedstaaten) zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet.

(EU-Kommission, PM vom 30.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


19.12.2024

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Die Anmietung von Werbeträgern kann gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden, wenn sie fiktiv zum Anlagevermögen gehören.

weiterlesen
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Meldung

©magann/fotolia.com


19.12.2024

Maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld verdoppelt

Das Kurzarbeitergeld gibt Unternehmen und Arbeitnehmenden Planungssicherheit und bietet eine Alternative zu Entlassungen.

weiterlesen
Maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld verdoppelt

Meldung

©macgyverhh/fotolia.com


18.12.2024

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 betreffen u.a. die Bilanzierung von Stromlieferverträgen, einschließlich der Eigenbedarfsausnahme.

weiterlesen
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank