• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schwache Arbeitgebermarke kann Millionen kosten

23.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Schwache Arbeitgebermarke kann Millionen kosten

Beitrag mit Bild

Erstaunlich: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer würde nicht zu einer schwachen Arbeitgebermarke wechseln.

Das Online-Businessnetzwerk LinkedIn hat untersucht, welche Aspekte eine Marke in den Augen von Arbeitnehmern attraktiv erscheinen lassen und was sie an Marken abschreckt – mit sehr überraschenden Ergebnissen.

Fast ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer würde bei einem Jobwechsel auf eine Gehaltserhöhung verzichten, wenn das neue Unternehmen eine starke Arbeitgebermarke ist. Umgekehrt schließen 52 Prozent den Wechsel zu einer schwachen Arbeitgebermarke aus, weitere 21 Prozent würden sich diesen mit einem Gehaltsaufschlag von mindestens 10 Prozent kompensieren lassen. Dies sind Ergebnisse der Studie des Business-Netzwerks LinkedIn zum Thema „ROI einer Arbeitgebermarke“, in der über 1.000 deutsche Arbeitnehmer befragt wurden. Im Zusammenhang mit der Studie zeigt LinkedIn auch auf, warum Unternehmen schwache Arbeitgebermarken mit Millionenbeträgen kompensieren müssen.

Starke Marke, schwache Marke

Als „starke“ beziehungsweise „schwache“ Arbeitgebermarken definiert LinkedIn die Unternehmen, für welche die Top-3-Kriterien aus dem jeweiligen Bereich zutreffen:

Starke Arbeitgebermarken bieten die folgenden Aspekte:

  • 48%: Ein höheres Level an Job-Sicherheit
  • 36%: Mehr Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung
  • 33%: Mehr Eigenverantwortung und Eigenständigkeit in der Arbeit
  • 28%: Die Chance, mit einem guten Team zu arbeiten
  • 23%: Einen hervorragenden Ruf der Führungsmannschaft

Schwache Arbeitgebermarken kämpfen mit folgenden Aspekten:

  • 52%: Unternehmen, bei denen die Arbeitsplatzsicherheit in Frage steht
  • 50%: Unternehmen mit dysfunktionalen oder schlecht performenden Teams
  • 44%: Eine Führungsmannschaft mit schlechtem Ruf
  • 37%: Negative Kommentare von (ehemaligen) Mitarbeitern
  • 34%: Beschränkte Möglichkeiten der Karriereentwicklung

7 Millionen Euro Mehrkosten

Die Kompensation, die schwache Arbeitgebermarken leisten müssen, errechnet sich aus der Fluktuation im Unternehmen und dem Aufschlag auf das Gehalt der neuen Arbeitskräfte. Geht man von einer jährlichen Fluktuationsrate von 17 Prozent und einem Durchschnittsgehalt von 43.234 Euro aus, ergibt sich bei einem Aufschlag von 10 Prozent für ein Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern eine jährliche Kompensation von rund 7,3 Millionen Euro. „Der Einfachheit halber haben wir in diesem Beispiel angenommen, dass jeder der neuen Mitarbeiter 10% mehr Gehalt einfordern würde“, so Alexandra Kolleth, Mitglied der LinkedIn-Geschäftsleitung Deutschland, Österreich, Schweiz. „Lassen sich nur die Hälfte oder ein Viertel der neuen Mitarbeiter einen Markenmangelausgleich bezahlen, kommt das betreffende Unternehmen immer noch auf fast 3,7 bzw. fast 1,8 Millionen Euro Mehrkosten. Dieses Budget ist sehr viel besser im Aufbau einer starken Arbeitgebermarke angelegt.“

(LinkedIn, PM vom 17.11.2015/ Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Anja Renz


17.12.2024

BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine tarifvertragliche Regelung, die zur Voraussetzung für Überstundenzuschläge macht, dass die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte unzulässig. Dies gilt nach einem Urteil des BAG vom 05.12.2024 (8 AZR 370/20) jedenfalls dann, wenn die Differenzierung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

weiterlesen
BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


17.12.2024

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 sanktionsfrei

Die faktische Fristverlängerung bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 bis zum 01.04.2025 verschafft Unternehmen und Berufsstand mehr Luft und Planungssicherheit.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 sanktionsfrei

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.12.2024

Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank