Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung hat heute die Prüfungsschwerpunkte für die Enforcementprüfungen der Abschlüsse für 2015 bekannt gegeben.
Die ersten drei in der folgenden Aufzählung enthaltenen Punkte basieren auf den vorab bereits bekanntgemachten Enforcementprioritäten der ESMA:
- Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12);
- Rechnungslegung von Unternehmen mit „joint arrangements“ (gemeinsame Vereinbarungen) und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12);
- Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12) ;
- Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20):
- Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für Prozessrisiken (IAS 37)
- Nachweis über die nur in Ausnahmefällen fehlende Möglichkeit einer verlässlichen Schätzung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gem. IAS 37.26, insb. über mehrere Perioden oder über eine Mehrzahl von Rechtsstreitigkeiten hinweg
- Klare Trennung der Angaben zu den Rückstellungen für Prozessrisiken gem. IAS 37.85 von den Angaben zu den Eventualverbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten gem. IAS 37.86 im Konzernanhang
- Nachweis über die nur in Ausnahmefällen bestehende Möglichkeit zum Verzicht auf die Berichterstattung über einen Rechtsstreit und Beachtung der Mindestangaben gem. IAS 37.92,
- Angabe der für das Verständnis des Abschlusses relevanten Bilanzierungsmethoden gem. IAS 1.117, z.B. für Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für wesentliche anhängige Sammelklagen,
- Transparente und verständliche Berichterstattung über Prozessrisiken im Konzernlagebericht gem. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, DRS 20.116 ff. sowie ggf. DRS 20.A1.19 ff. bzw. DRS 20.A2.17 ff.
- Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17):
- Darstellung der Berechnung von unternehmensindividuellen Leistungsindikatoren und – soweit sinnvoll möglich – Überleitung zu den im IFRS-Konzernabschluss veröffentlichten Zahlen (DRS 20.K45, DRS 20.104);
- Darstellung wesentlicher Veränderungen der Leistungsindikatoren gegenüber dem Vorjahres-Istwert (DRS 20.113) sowie gegenüber der Vorjahresprognose (DRS 20.57) im Rahmen der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 Sätze 1-4 HGB);
- Darstellung der erwarteten Veränderung der prognostizierten Leistungsindikatoren gegenüber dem Istwert des Berichtsjahres (DRS 20.126, DRS 20.128) sowie Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen (DRS 20.120) im Prognosebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB);
- Darstellung der für das Vergütungssystem des Vorstands relevanten Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DRS 17.78 ff.)
(DPR, PM vom 19.11.2015)