Ein heute an das Kanzleramt verschickter Referentenentwurf zur Regulierung von Leiharbeit- und Werkverträgen sieht vor, die Leiharbeit auf eine Dauer von 18 Monaten zu begrenzen.
Zeitarbeitseinsätze werden künftig auf maximal 18 Monate beschränkt werden, wobei Abweichungen durch Tarifverträge der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags durch Betriebsvereinbarungen möglich sein sollen. Zuletzt galt bis Ende 2003 eine Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten, wobei nach zwölf Monaten Equal Pay und Equal Treatment galt. Welche zivilrechtlichen Folgen an eine Überschreitung der Höchstdauer anknüpfen, ist noch unklar. Auch im Werkvertragsrecht wird es zu Neuerungen kommen. Wann ein Werkvertrag vorliegt, soll wird künftig anhand von acht Kriterien definiert werden, die bislang nur in der Rechtsprechung verwendet wurden.
(Handelsblatt / Viola C. Didier)