Ein neues Rahmenabkommen mit den USA für die Übermittlung personenbezogener Daten wird derzeit verhandelt. Für die Übergangszeit hat die EU-Kommission am Freitag Leitlinien vorgelegt, die erläutern, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Art und Weise vorübergehend Daten übermitteln können.
Nach dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Schrems hat die Kommission die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und sicheren Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten intensiviert. Ziel der Kommission ist es, die Gespräche innerhalb von drei Monaten abzuschließen.
Alternative Datenübermittlungsinstrumente
In der Zwischenzeit müssen Unternehmen das Urteil befolgen und nach Möglichkeit auf alternative Datenübermittlungsinstrumente zurückgreifen. In den Leitlinien werden die Folgen des Urteils analysiert und alternative Verfahren für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten erörtert. Die Kommission wird zudem weiterhin eng mit den unabhängigen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche Umsetzung des Urteils sicherzustellen.
(EU-Aktuell vom 06.11.2015/ Viola C. Didier)