26.10.2015

Meldung, Steuerrecht

Was bringt das Steueränderungsgesetz?

Beitrag mit Bild

Auch mit diesem „Jahressteuergesetz“ bleibt das Unternehmenssteuerrecht weiter im Fluss.

Der Bundesrat hat kürzlich dem Steueränderungsgesetz 2015 zugestimmt und die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Inkrafttreten geschaffen. Zahlreiche Änderungen werfen noch Fragen auf – auch und vor allem für Unternehmen.

Das Steueränderungsgesetz beinhaltet eine Vielzahl von neuen Einzelregelungen. Für Unternehmen von besonderer Bedeutung ist die Neufassung der Konzernklausel, die zu einer Beseitigung der Benachteiligung von Unternehmen mit flachen Beteiligungsstrukturen führt, die oft bei Familienunternehmen und Mittelständlern vorzufinden sind. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2009 wurde die Konzernklausel eingeführt, durch die bestimmte konzerninterne Übertragungen von der Verlustverrechnungsbeschränkung ausgenommen werden sollten. Mit der Neufassung wird der Anwendungsbereich der Konzernklausel nun erweitert.

Steuerneutrale Umwandlungen in Gefahr?

Verschärfungen gibt es bei den Voraussetzungen für steuerneutrale Umwandlungen. Das UmwStG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass Einbringungen von Betriebsvermögen zum Buchwert oder zu einem Zwischenwert und damit ganz oder teilweise steuerneutral erfolgen können. Das StÄndG 2015 enthält Neuregelungen zur Verschärfung dieser Voraussetzungen bei Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft, beim qualifizierten Anteilstausch sowie bei Einbringungen in eine Personengesellschaft.

Weitere Informationen

Lesen Sie mehr zu den praktischen Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 im aktuellen Fachbeitrag von StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel und RA Hermann Ottmar Gauß in DB vom 23.10.2015, Heft 43, Seite 2470 – 2476 oder online unter Dokumentennummer DB1160776

(Martina Ortmann-Babel / Hermann Ottmar Gauß / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank