• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

22.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Beitrag mit Bild

Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit dem Begriff der Betriebsveranstaltung sowie mit Zuwendungen, dem Freibetrag und dessen Berechnung.

Ende vergangenen Jahres wurde die die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen neu geregelt. Ein aktuelles BMF-Schreiben befasst sich mit der Anwendung der Neuregelung in der Praxis.

Für betriebliche Feiern fällt Lohnsteuer an, wenn die Kosten je Arbeitnehmer über dem Freibetrag von 110 Euro liegen. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich.

Berechnung des Freibetrags

Alle Aufwendungen sind zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. Sodann ist der auf eine Begleitperson entfallende Anteil der Aufwendungen dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Für die Begleitperson ist kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro anzusetzen. Die 44-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG ist für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen nicht anwendbar.

Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie im BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Az. IV C 5 – S 2332/15/10001. Es gilt im Hinblick auf die lohn- und einkommensteuerlichen Regelungen für alle nach dem 31.12.2014 endenden Lohnzahlungszeiträume sowie für nach dem 31.12.2014 beginnende Veranlagungszeiträume.

(BMF / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht