• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

19.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

Beitrag mit Bild

Ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, hat sich an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten.

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten hat.

Gemäß § 12 Abs. 1 BORA darf ein Rechtsanwalt nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln. Dieses in § 12 BORA festgeschriebene Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und dem Schutz des gegnerischen Mandanten. Der BGH hat bekräftigt, dass sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten muss (BGH-Urteil vom 06.07.2015, Az. AnwZ (Brfg) 24/14).

Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit

Mit der Entscheidung hat der BGH erneut festgehalten, dass die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört. Zwar wird der Zugang zum Beruf des Insolvenzverwalters in den §§ 56 ff. InsO geregelt, die Ausübung des Berufs hat allerdings keine gesetzliche Regelung, etwa in einer Berufsordnung, erfahren. Auch die Fachanwaltsordnung, welche die bei der BRAK eingerichtete Satzungsversammlung aufgrund ihrer Satzungskompetenz erlassen hat, versteht die Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit. Gem. § 5 Ig FAO muss ein Rechtsanwalt, der die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen will, unter anderem nachweisen, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren bearbeitet zu haben. Insofern muss sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt aber auch an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten.

(BRAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


29.04.2025

EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Durch eine strukturierte Vorgehensweise und enge Einbindung der Stakeholder sollen die ESRS Set 1 praxisnäher und anwenderfreundlicher gestaltet werden.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com


28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Meldung

©jat306/fotolia.com


28.04.2025

KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Bürokratie bleibt ein massives Hemmnis für den Mittelstand – mit spürbaren finanziellen und psychologischen Folgen, zeigt eine aktuelle Befragung von KfW Research.

weiterlesen
KMU verwenden 7 % der Arbeitszeit für Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank