• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

19.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter

Beitrag mit Bild

Ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, hat sich an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten.

Der BGH hat entschieden, dass sich ein Anwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse Forderungen einzieht, an das Umgehungsverbot des § 12 BORA zu halten hat.

Gemäß § 12 Abs. 1 BORA darf ein Rechtsanwalt nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln. Dieses in § 12 BORA festgeschriebene Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und dem Schutz des gegnerischen Mandanten. Der BGH hat bekräftigt, dass sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten muss (BGH-Urteil vom 06.07.2015, Az. AnwZ (Brfg) 24/14).

Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit

Mit der Entscheidung hat der BGH erneut festgehalten, dass die Tätigkeit des Insolvenzverwalters zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört. Zwar wird der Zugang zum Beruf des Insolvenzverwalters in den §§ 56 ff. InsO geregelt, die Ausübung des Berufs hat allerdings keine gesetzliche Regelung, etwa in einer Berufsordnung, erfahren. Auch die Fachanwaltsordnung, welche die bei der BRAK eingerichtete Satzungsversammlung aufgrund ihrer Satzungskompetenz erlassen hat, versteht die Insolvenzverwaltertätigkeit als Teil der Anwaltstätigkeit. Gem. § 5 Ig FAO muss ein Rechtsanwalt, der die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ führen will, unter anderem nachweisen, als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren bearbeitet zu haben. Insofern muss sich der zum Insolvenzverwalter bestellte Rechtsanwalt aber auch an das Umgehungsverbot des § 12 BORA halten.

(BRAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Enzo Biagi


08.04.2026

Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Ende gut, alles gut!

Dieser Beitrag fasst die bisherigen Probleme bei der Spezialfondsfähigkeit geschlossener Fondsanteile zusammen und stellt die nunmehr geltende Rechtslage für Spezial‑Investmentfonds dar.

weiterlesen
Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Ende gut, alles gut!

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


08.04.2026

SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Die vorgeschlagene SFDR-Überarbeitung geht aus Sicht des IDW in die richtige Richtung; zentrale Begriffe sind aber nicht ausreichend geklärt.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)