Mehrere Experten haben in einer Anhörung des Finanzausschusses Klarstellungen am Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer empfohlen und den Gesetzentwurf in verschiedenen Punkten kritisiert.
Die Bundesregierung muss die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Dazu legte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Bei einem Erwerb großer Vermögen über 26 Millionen Euro wird künftig ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hat der Erwerber nachzuweisen, dass er nicht in der Lage sein würde, die Steuerschuld mit anderem als Betriebsvermögen zu zahlen.
Wirtschaft warnt vor Belastungen
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme für eine bessere Definition des begünstigten Betriebsvermögens aus. Sämtliches Vermögen, das zur Deckung von Pensionsverpflichtungen vorgesehen ist, sollte zum begünstigten Vermögen gehören. Weitere Änderungswünsche betreffen die Einstufungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens sowie die Regelung für Lohnsummen. Erben von Unternehmen müssen bestimmte Lohnsummenwerte einhalten, um eine Reduzierung der Erbschaftsteuer zu erreichen. Die Grenze für die Freistellung von Nachweispflichten solle hier von drei auf sieben Beschäftigte angehoben werden, verlangt die deutsche Wirtschaft. Mehrere Sachverständige äußerten zudem starke Zweifel, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist.
Fraglich, ob der Entwurf vor dem BVerfG standhalten würde
Andere Sachverständige widersprachen der Argumentation der Wirtschaft. So hieß es in der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die massive Ungleichbehandlung von Vermögensübertragungen werde durch den Entwurf kaum reduziert. „Offensichtlich können größere Unternehmen auch von fremden Erwerbern weitergeführt werden“, hieß es in der DIW-Stellungnahme, in der daher empfohlen wird, Freibeträge oder Verschonungsabschläge nur für kleinere Unternehmen vorzusehen. Die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte, die Erbschaftsteuer sei verfassungsrechtlich geboten. In mehreren Punkten erfülle der Entwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichts aber nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangte, der einseitigen und wachsenden Vermögenskonzentration in Deutschland müsse im Wege einer verteilungsgerechten und verfassungsgemäßen Erbschaftsteuerreform begegnet werden. Der DGB habe keine Erkenntnisse für auch nur einen einzigen Fall, in dem die Fortführung eines Betriebes durch eine unverhältnismäßige Besteuerung der Erben gescheitert wäre.
(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)