• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Safe Harbor: Rechtssicherheit für Unternehmen gefordert

09.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Safe Harbor: Rechtssicherheit für Unternehmen gefordert

Beitrag mit Bild

RAin Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung Vertrauen & Sicherheit, Bitkom e.V.: Die Entscheidung des EuGH muss in die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA zur Reform des Safe Harbor Abkommens einfließen.

Der Digitalverband Bitkom äußert sich zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen und fordert von der EU-Kommission schnellstmöglich die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen.

„Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau “, erklärt die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. „Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben.“ Hier sind aus Bitkom-Sicht die EU-Kommission und die nationalen Datenschutzbehörden in der Pflicht.

Datenschutz kann gewährleistet werden

Bitkom weist darauf hin, dass es neben Safe Harbor weitere rechtliche Möglichkeiten gibt, einen Transfer von personenbezogenen Daten in Drittstaaten außerhalb der EU datenschutzkonform zu gewährleisten. Dazu gehören die von der EU-Kommission frei gegebenen Standardvertragsklauseln und die so genannten Corporate Binding Rules. Alternativ können Unternehmen die Einwilligung ihrer Nutzer für die Datenübermittlung individuell einholen. „Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand“, betonte Dehmel. Große Unternehmen haben zum Teil hunderte Verträge auf der Basis von Safe Harbor geschlossen, die jetzt hinfällig werden.

(Bitkom / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank