Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten beraten. In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem, die Zinsen für Dispositionskredite bei Banken künftig auf 8 Prozent über dem Basiszins zu begrenzen.
Die neue Regelung soll auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Länder wollen hierdurch erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung übermittelt.
Richtlinie der Europäischen Union
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht um und soll ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Zudem führt er eine Beratungspflicht des Darlehensgebers in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen des Kreditnehmers ein.
(Bundesrat / Viola C. Didier)