Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden können.
Seit dem 1. Januar 2015 gelten für Unternehmen, die grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen, neue Bestimmungen in Bezug auf den „Ort der Dienstleistung“. Das bedeutet, dass die betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Kunden besteuert werden. Im Rahmen der Änderungen wurde auch die kleine einzige Anlaufstelle (KEA) eingerichtet, um grenzüberschreitende Mehrwertsteuerzahlungen im elektronischen Handel zu vereinfachen. KEA ermöglicht es Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten.
Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen
Trotz der breiten Unterstützung für die neuen Vorschriften bereiteten sie für einige sehr kleine Unternehmen Probleme, insbesondere im Vereinigten Königreich, wo solche Unternehmen zuvor bis zu einem bestimmten Schwellenwert von der Mehrwertsteuer befreit waren. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt auch eine Mehrwertsteuerschwelle, durch die kleinere Unternehmen von den Änderungen ausgenommen gewesen wären, jedoch wurde diese Möglichkeit von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Die Kommission möchte diese Möglichkeit nun erneut vorschlagen, um die Start-ups und Kleinstunternehmen in der EU zu unterstützen.
Gerechte Verteilung der Mehrwertsteuereinnahmen
Gleichzeitig zur aktuellen Konsultation in Bezug auf die Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden kleinen einzigen Anlaufstelle (KEA) zu erhalten. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme entsteht, wird die Kommission insbesondere die Ausweitung des derzeitigen elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahrens auf den Verkauf von Sachgütern vorschlagen, die Zulassung von Mehrwertsteuerprüfungen bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen nur im Herkunftsland sowie die Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittländern.
Ausarbeitung von Legislativvorschlägen in 2016
Die Konsultation hat eine Laufzeit von zwölf Wochen und endet am 18.12.2015. 2016 wird die Kommission dann einen Legislativvorschlag zur Verringerung des auf die Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuersysteme zurückzuführenden Verwaltungsaufwands für Unternehmen vorlegen.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)