17.09.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuausrichtung des Sachverständigenrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG beschlossen. Durch die Neuausrichtung soll die Neutralität gerichtlich beauftragter Sachverständiger gewährleistet und Voraussetzungen für die Verbesserung der Qualität von Gutachten neu bestimmt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält zum einen Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die über Verweisungsvorschriften auch in den Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte), in Insolvenzverfahren sowie in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) grundsätzlich entsprechende Anwendung finden. Darüber hinaus sieht der Entwurf Einzeländerungen des FamFG vor. Grundsätzlich sollen die Beteiligungsrechte der Parteien bei der Auswahl des Sachverständigen gestärkt werden.

Weniger Verzögerungen in Gerichtsverfahren?

Zur effektiven Verfahrensbeschleunigung hat das Gericht dem Sachverständigen eine Frist zur Übermittlung des Gutachtens zu setzen. Das Gericht kann im Falle einer unentschuldigten Fristüberschreitung ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen. Der Sachverständige hat bereits bei seiner Beauftragung zu prüfen, ob er das Gutachten voraussichtlich fristgerecht erstellen kann und dem Gericht anzuzeigen, falls er die Frist nicht einhalten kann. Das Gericht kann dann frühzeitig einen anderen Sachverständigen bestellen.

(BMJV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


02.07.2025

EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Die EU-Kommission schlägt ein neues Klimaziel von 90% weniger Emissionen bis 2040 vor – ein ambitionierter Plan, der jedoch erhebliche Zweifel an Umsetzbarkeit aufwirft.

weiterlesen
EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.07.2025

BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Der BFH hat entschieden, dass auch lange Erbscheinverfahren über Jahre keinen Erlass von Nachzahlungszinsen rechtfertigen.

weiterlesen
BFH: Verzögerter Erbschein schützt nicht vor Zinslast

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


01.07.2025

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Leitlinien liefern praktische Hinweise für eine transparente, zielgerichtete Klimaberichterstattung im Einklang mit IFRS S2.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank