16.09.2015

Arbeitsrecht, Meldung

AGG: Kenntnis der Ungleichbehandlung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Arbeitsgericht Koblenz hatte über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht.

Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen der Firma BIRKENSTOCK bereits außergerichtlich geeinigt und ihre Klagen zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab (Versäumnisurteile vom 09.09.2015, Az. 11 Ca 933/14, 11 Ca 939/14 und 11 Ca 1003/14).

Eine Frage der Kenntniserlangung

Bis Ende 2012 hatten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen erhalten. In den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren jedoch ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert. Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen.

(AG Koblenz / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank