Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2016 gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 d EStG veröffentlicht.
Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016“ wurden vom Bundesfinanzministerium bekannt gemacht. Es ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 und die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 können auf der Webseite des BMF heruntergeladen werden.
(BMF / Viola C. Didier)