28.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeitflexibilität so gut wie nie

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Braucht die deutsche Wirtschaft flexiblere Regelungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung, um den sich ständig ändernden Anforderungen gerecht zu werden? Nein, zeigt eine Untersuchung des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böckler-Stiftung. Tarifliche Regelungen bieten großen Spielraum für betriebliche Gestaltung.

Die Analyse der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen belegt quer über alle Wirtschaftszweige hinweg ein kaum noch zu steigerndes Maß an flexiblen Anpassungsmöglichkeiten an betriebliche Produktions- und Arbeitserfordernisse. „Wir brauchen keine Aufweichung von Schutzregelungen, sondern eine kluge Nutzung der bestehenden Gestaltungspielräume“, sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. „Pauschale Forderungen nach noch mehr Flexibilisierung sind aber nicht nur unnötig, sie würden auch die Probleme noch weiter verschärfen, die Beschäftigte haben, wenn sie Arbeit und Familienleben unter einen Hut bringen müssen“, so Bispinck. Defizite gebe es vielmehr bei belastbaren Regelungen zur besseren Umsetzung der Arbeitszeitinteressen von Beschäftigten.

Mehr Flexibilität denn je

Die bestehenden tariflichen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung bieten eine Fülle an Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zeigt die WSI-Analyse. Es handelt sich um:

  • dauerhafte Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit für bestimmte Beschäftigtengruppen,
  • befristete Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit,
  • dauerhafte Festlegung der regelmäßigen Arbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Belegschaften im Rahmen eines vorgegebenen tariflichen Arbeitszeitkorridors oberhalb und unterhalb der tariflichen regelmäßigen Arbeitszeit,
  • tariflich festgelegte saisonal unterschiedliche Arbeitszeit,
  • unregelmäßige Verteilung der tariflichen Regelarbeitszeit, die in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich erreicht werden muss.

Diese Grundmodelle lassen sich miteinander kombinieren. So bestehe nahezu in allen Tarifbereichen, unabhängig von weiteren Flexi-Bestimmungen, die Möglichkeit der unregelmäßigen Verteilung der tariflichen Regelarbeitszeit, erklärt Tarifexperte Bispinck. Hinzu komme als wichtigste weitere Möglichkeit der Flexibilisierung das (zulässige) Überschreiten der Regelarbeitszeit durch Mehrarbeit.

Befristung sorgt für weiteren Spielraum

Neben der dauerhaften Variation der Arbeitszeit spielt insbesondere in konjunkturellen Krisenzeiten die Möglichkeit der befristeten Verkürzung tariflicher Arbeitszeiten und zur Kurzarbeit eine wichtige Rolle. Sie zielen vor allem auf die Möglichkeit der Beschäftigungssicherung für Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe. Inzwischen bestehen laut der WSI-Analyse in nahezu allen größeren Branchen tarifliche Regelungen, die eine befristete Herabsetzung der tariflichen Arbeitszeit ermöglichen. In aller Regel wird das Tarifentgelt entsprechend abgesenkt, allenfalls ein Teillohnausgleich ist geregelt.

(Hans-Böckler-Stiftung / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)