27.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Erleichterungen beim Spenden

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Angesichts der beeindruckenden Spendenbereitschaft in der Bevölkerung für Flüchtlinge weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf die Sonderregelung für Kleinspenden bis 200 Euro im Steuerrecht hin.

Zum Nachweis der Spende beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung reicht bei Geldzuwendungen von nicht mehr als 200 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts aus. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Verein ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen zu erteilen.
  • Der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Vereins von der Körperschaftsteuer sind auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt. Zusätzlich ist darauf anzugeben, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
  • Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein. Der Zuwendende muss zusätzlich den vom Zuwendungsempfänger hergestellten Beleg vorlegen.
  • Im Fall des Lastschriftverfahrens muss die Buchungsbestätigung Angaben über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und über die Steuerbegünstigung des Vereins enthalten.

(FinMin Schleswig-Holstein / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank