• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Online-Buchungen: Gebühren müssen transparent sein

21.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Online-Buchungen: Gebühren müssen transparent sein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Reisevermittler dürfen Kunden bei Online-Buchungen keine Zusatzkosten aufdrängen, bestätigen das Berliner Landgericht sowie das Kammergericht in zwei aktuellen Urteilen. Endpreise müssen klar erkennbar sein und Flughafengebühren sowie Gepäckkosten transparent ausgewiesen werden.

Das Berliner Kammergericht entschied im Verfahren 5 U 114/14 vom 21.07.2015 gegen das Unternehmen Opodo, dass Reiseversicherungen nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung untergeschoben werden dürfen. Kunden, die keine Versicherung wollten, mussten zunächst ausdrücklich auf den angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Nach dieser klaren Entscheidung öffnete sich ein neues Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen warnte und die Reiseversicherung erneut anpries.

Endpreise sind sofort anzugeben

Wer dann auf den Button „Weiter“ klickte, um endlich mit der Buchung fortzufahren, entschied sich damit doch für die zuvor abgelehnte Versicherung – und das meist ungewollt. Denn das im Button nur kleingedruckte „Ich möchte abgesichert sein“ war ebenso leicht zu übersehen wie die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“. Das Gericht stellt nun klar, dass eine später erhobene Servicepauschale von Anfang an in den Flugpreis einzurechnen ist. Es müssen somit die tatsächlichen Endpreise sofort angegeben werden.

Flughafengebühr klar ausweisen

Nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26.06.2015 (15 O 367/14) gegen das Unternehmen Tix.nl BV (flighttix.de) ist die Flughafengebühr gesondert vom Flugpreis auszuweisen und über Zusatzkosten für Gepäck zu informieren. Ein Hinweis wie „ Achtung, nicht alle Economy-Class-Tickets … beinhalten Freigepäck. Sie können Ihr Gepäck während des Online-Check-Ins nachbuchen“, ist nicht ausreichend.

(Verbraucherzentrale VZBV / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank