• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

20.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In einem aktuellen Streitfall nimmt der Kläger eine Versicherungsgesellschaft auf Unterlassung und Erstattung außergerichtlicher Kosten in Anspruch. Sie versandte automatische Antwort-E-Mails mit Werbeinhalten.

Der Verbraucher wandte sich mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Versicherung. Sie bestätigte unter dem Betreff „Automatische Antwort auf Ihre Mail (…)“ wie folgt den Eingang der E-Mail. Unter der automatisierten Antwort befand sich Werbung für diverse Apps. Der Verbraucher wandte sich daraufhin erneut per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Versicherung und rügte, die automatisierte Antwort enthalte Werbung, mit der er nicht einverstanden sei. Auch auf diese E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstandsanfrage erhielt er eine automatisierte Empfangsbestätigung mit Werbung.

Werbebotschaften in Antwortmails zulässig?

Das Amtsgericht Stuttgart hat der Klage stattgegeben, während das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen hat. Mit der Revision verfolgt der Kläger nun sein Begehren weiter, die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, zum Zwecke der Werbung mit ihm ohne sein Einverständnis per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Der BGH wird nun noch in diesem Jahr über die Zulässigkeit solcher Werbebotschaften entscheiden (Az. VI ZR 134/15).

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank