18.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitgeber sparen durch BEA

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst „BEA – Bescheinigungen elektronisch annehmen“ spart dabei Kosten ein.

BEA ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand. Das Statistische Bundesamt hat nun die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht.

Einsparungen bei Kosten und Arbeitszeit

Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. Arbeitgeber sparen je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwands. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf fünf Minuten.

(Bundesagentur für Arbeit / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank