• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Irreführende Preisgegenüberstellung: LG Wiesbaden untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen

13.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Irreführende Preisgegenüberstellung: LG Wiesbaden untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Wettbewerbszentrale erhält regelmäßig Beschwerden über irreführende Preiswerbung in der Möbelbranche. Während derartige Wettbewerbsverstöße meist ohne Inanspruchnahme der Gerichte ausgeräumt werden können, musste die Wettbewerbszentrale in einem aktuellen Fall Klage erheben.

Ein Möbel-Onlinehändler hatte für eine Essgruppe mit einem Preis von 1.699,- Euro geworben, dem ein durchgestrichener Preis von 1.999,- Euro gegenübergestellt war. Diese Preisgegenüberstellung war in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen unverändert im Internet vorhanden. Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Preiswerbung als irreführende Werbung nach §§ 3 und 5 UWG, weil der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei dem durchgestrichenen Preis um den eigenen alten Preis. Der Verkehr erwarte darüber hinaus, dass diese Preisreduzierung erst kürzlich vorgenommen wurde – und nicht unverändert mindestens 12 Wochen Bestand hat.

Erfolg vor dem Landgericht

Nachdem die Gegenseite es abgelehnt hat, eine Unterlassungserklärung abzugeben, rief die Wettbewerbszentrale die zuständige Einigungsstelle bei der Industrie- u. Handelskammer Wiesbaden an. Die Gegenseite lehnte eine Einigung ab, sodass Klage beim zuständigen Landgericht Wiesbaden erhoben werden musste. Im Rahmen dieses Verfahrens erging am 10.06.2015 Versäumnis-Urteil (Az. 13 O 18/15), das mittlerweile rechtskräftig ist.

(Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)