• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Entstrickungsbesteuerung bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland

12.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Entstrickungsbesteuerung bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Zusammenhang mit der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung wird aktuell vor allem über den Anwendungsbereich von § 50i EStG diskutiert. Während insofern weiterhin Unsicherheit besteht, hat der EuGH in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung kürzlich Klarheit geschaffen.

Im EuGH-Urteil vom 21.05.2015 in der Rechtssache Verder LabTec GmbH & Co. KG ./. FA Hilden (Rs. C-657/13, DB0696766) hat der EuGH die Vereinbarkeit der Besteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte mit Unionsrecht bestätigt. Stille Reserven werden grundsätzlich als Einkünfte besteuert, wenn sie für betriebsfremde Zwecke entnommen und damit aus der Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen herausgenommen, d.h. entstrickt, werden. Eine Entstrickung liegt außer bei der Entnahme für private Zwecke vor, wenn der Steuerpflichtige aus dem persönlichen oder territorialen Geltungsbereich der Besteuerungsbefugnisse eines Staates wegzieht bzw. der Steuergegenstand aus diesem Geltungsbereich ausscheidet.

Die Rechtssache Verder LabTac GmbH & Co. KG ./. FA Hilden

Im dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Fall war die deutsche Verder LabTec GmbH & Co. KG betroffen, die ihre eigenen Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrechte verwaltete und diese Rechte auf ihre niederländische Betriebsstätte übertrug. Im Rahmen einer Betriebsprüfung setzte das Finanzamt die überführten Rechte unter Aufdeckung der stillen Reserven mit dem Fremdvergleichswert im Zeitpunkt der Überführung an. Aus Billigkeitsgründen gewährte es jedoch eine Stundung durch die Bildung eines Merkpostens, der über einen Zeitraum von zehn Jahren gewinnerhöhend aufzulösen war. Das FG Düsseldorf legte dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vor, ob es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV vereinbar sei, „wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen“. Der EuGH hielt die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch die deutsche Entstrickungsbesteuerung des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG im Ergebnis für unionsrechtskonform.

Weitere Informationen

Zur Bewertung der gesamten Problematik aus Sicht des Steuerpflichtigen lesen Sie den Fachbeitrag von RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M. unter Dokumentennummer DB1050193.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


14.04.2025

Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Eine neue Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Windenergie-, Solaranlagen oder den Netzausbau investieren.

weiterlesen
Bürokratieabbau für grüne Projekte: Neue Verordnung erleichtert Planung

Meldung

©thanksforbuying/fotolia.com


14.04.2025

Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

Mit dem revidierten ISA 570 (2024) stärkt das IAASB das Vertrauen in die Prüfung der Unternehmensfortführung. Abschlussprüfer stehen dabei stärker in der Verantwortung.

weiterlesen
Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


14.04.2025

FACHFRAGEN: Digitale Transformation – Was für Aufsichtsräte im Jahr 2025 auf die Agenda gehört

Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor einen permanenten Stresstest, der insbesondere auch die Aufsichtsräte fordert.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Digitale Transformation – Was für Aufsichtsräte im Jahr 2025 auf die Agenda gehört

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank