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23.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU: Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) auf dem Prüfstand

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Der Betrieb

Im Zuge der Finanzkrise führte die EU strengere Vorschriften für Eigenkapitalanforderungen für Banken ein. Die Kommission hat nun eine Konsultation darüber lanciert, wie sich einige dieser Vorschriften in der Praxis bewährt haben.

Die Eigenkapitalanforderungen für Banken wurden in der Eigenkapitalverordnung (CRR) und in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) festgelegt. So wie es strengerer Eigenkapitalanforderungen bedarf, um die Resistenz und Nachhaltigkeit des Bankensektors zu gewährleisten, verpflichtet die Verordnung die Kommission, einen Bericht über ihre Auswirkungen auf Kredite an Privatpersonen, kleine Unternehmen und die langfristige Finanzierung von Infrastrukturen zu erstellen.

Sind neue Anforderungen den Risiken angemessen?

In der anstehenden Konsultation geht es unter anderem um die Fragen, inwiefern CRR und CRD IV die Höhe des von den Banken gehaltenen Eigenkapitals beeinflusst haben, ob sämtliche neuen Anforderungen unter allen Umständen den Risiken angemessen sind, für die sie eigentlich Abhilfe schaffen sollten und welche Auswirkungen die Regeln auf die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen und für Infrastrukturprojekte haben.

Als eine Folgemaßnahme wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen und eine öffentliche Anhörung durchführen, die die Grundlage für den abschließenden Bericht der Kommission im Jahr 2016 ebnen werden.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


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