• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

16.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit wird die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren eingeleitet.

Mit dem neuen Gesetz werden drei EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Struktur und Inhalt des Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher. Zudem werden die Möglichkeiten für Auftraggeber gestärkt, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der Regierungsentwurf stellt außerdem klar, dass das geltende Recht, insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, immer einzuhalten ist, wenn öffentliche Aufträge ausgeführt werden. Das gilt vor allem für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn.

Erstmals wird der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet

Die Grundlage für den Gesetzentwurf sind die im Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts. Künftig wird der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umfassen. Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik ist wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können, denn bislang fehlen hierfür valide Daten.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank