• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten

08.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Von jedem Unternehmer kann unabhängig von seiner Größe erwartet werden, dass er die unionsrechtlichen Informationspflichten erfüllt und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen durchgängig sicherstellt, lautet ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das sich nicht beeindruckt von der Größe des Onlinehändlers Amazon zeigte.

Das OLG Köln hat dem Onlinehändler Amazon untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14). Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Größe ist keine Rechtfertigung

Amazon wollte sich mit Hinweis auf seine Größe für unterlassene Kennzeichnungen von Textilien und nicht erfolgte Grundpreisangaben auf technische Versehen in Einzelfällen und sog. Ausreißer in einem Massengeschäft einer wettbewerbsrechtlichen Haftung entziehen. Dieser Argumentation folgten die Richter des OLG Köln jedoch nicht: Von jedem Unternehmer könne unabhängig von seiner Größe erwartet werden, dass er die unionsrechtlichen Informationspflichten erfülle und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen durchgängig sicherstelle.

(Wettbewerbszentrale / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank