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07.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Beschluss der Erbschaftsteuerreform am Mittwoch

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Der Betrieb

Die Koalition hat sich offenbar  auf einen gemeinsamen Nenner bei der Erbschaftsteuerreform geeinigt. Bereits morgen soll die Kabinettsbefassung sein.

Der für morgen erwartete Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer wird ein Minimalkonsens sein. Änderungen, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am bisherigen Entwurf zugunsten von Firmenerben vorgenommen hat, reichen der CSU noch lange nicht, während sie der SPD schon viel zu weit gehen. Doch man braucht zeitnah einen Kompromiss, da die Bundesverfassungsrichter eine Frist bis zum 30.06.2016 gesetzt haben. Wenn bis dahin keine Reform erfolgt ist, kann das oberste Gericht alle geltenden Verschonungsregeln kippen.

Prüfgrenze auf 26 Millionen Euro erhöht

Den Richtern sind die Privilegien, die Firmenerben im Vergleich zu anderen Erben genießen, zu üppig: Aktuell können sie bei Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze die Steuer ganz vermeiden. Eine Verschonung soll laut Urteil mittels einer „Bedürfnisprüfung“ festgestellt werden. Im Kabinettsentwurf erhöhte Schäuble jetzt die Prüfgrenze von 20 auf 26 Millionen Euro. Erben von Familienfirmen, deren Gesellschafterverträge Verfügungsbeschränkungen über das Firmenvermögen vorschreiben, sollen demnach nun ab 52 Millionen Euro geprüft werden.

Sonderstatus Kleinunternehmen

Bei den Kleinunternehmen wiederum ist Schäuble bei den neuen Nachweispflichten etwas großzügiger. Betriebe mit vier bis 15 Mitarbeitern sollen leichter in den Genuss der Steuernachlässe kommen als größere Betriebe. Und beim Zählen der Arbeitsplätze sollen Frauen im Mutterschaftsurlaub und Auszubildende nicht mitgezählt werden.

(Handelsblatt / Donata Riedel  / Viola C. Didier)


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