Die EU-Kommission leitet gegen Deutschland und andere Staaten Vertragsverletzungsverfahren ein, da nationale Vorschriften unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen enthalten. Dies betrifft die Mindestgebühren der Steuerberater.
Nach Auffassung der EU-Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in den Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Die Kommission fordert u.a. Deutschland auf, verbindliche Mindestpreise für Steuerberater, Architekten und Ingenieure in Deutschland aufzuheben. Verbindliche Mindestpreise seine zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhindern sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.
Ein Aufforderungsschreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)