• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rating: Keine Bewertung anhand nur eines Kriteriums

25.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rating: Keine Bewertung anhand nur eines Kriteriums

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Ratingagentur untersagt, über ein Unternehmen eine schlechte Bewertung (Scoring) zu erteilen. Die Ratingagentur hatte ihre Einstufung auf einen einzigen Faktor gestützt – was den Richtern nicht genügte.

In dem entschiedenen Verfahren wurde ein Unternehmen im Bereich der Luftfahrtindustrie, das weder eine Insolvenz noch Zahlungsausfälle hatte, von einer Wirtschaftsauskunftei mit dem „Risikoindikator 4“, dem schlechtesten von vier Werten, angegeben. Ferner heißt es in der Bewertung „Das Ausfallrisiko wird als hoch eingestuft“ sowie „Sicherheiten empfohlen“. Das Unternehmen, das auf die schlechte Bewertung durch eine ihrer Kundinnen aufmerksam gemacht wurde, forderte Aufklärung. Die Auskunftei stufte das Unternehmen sodann eine Stufe besser mit „3“ und das Ausfallrisiko mit „überdurchschnittlich“ ein. Hiergegen erhob das Unternehmen Klage mit dem Antrag, es zu unterlassen, gegenüber Dritten eine schlechte Risikoeinschätzung abzugeben.

Erfolg vor dem OLG

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die beklagte Wirtschaftsauskunftei antragsgemäß (Urteil vom 07.04.2015, Az. 24 U 82/14). Das Vorgehen der Auskunftei bei der Abgabe ihrer Bewertungen sei von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt und verletze das Recht der Klägerin, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren Gewerbebetrieb erleiden zu müssen. Maßstab für das Ratingagenturen erlaubte Verhalten sei § 28 b Bundesdatenschutzgesetz. Nach dieser Vorschrift dürfe ein „Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten erhoben oder verwendet werden, wenn die zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswertes genutzten Daten unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit des bestimmten Verhaltens erheblich sind“.

Verwertung eines Einzelfaktors genügt nicht

Zwar seien die sog. „Scoreformeln“ selbst sowie die Basisdaten nach dem Urteil des BGH vom 14.01.2014, Az. VI ZR 156/13 als geschütztes Geschäftsgeheimnis der Ratingagentur anzusehen. Vorliegend erwecke die Auskunftei bei ihren Kunden aber den Eindruck einer umfassenden Verwertung der verschiedensten Variablen über das bewertete Unternehmen. Genauer betrachtet stütze sie die schlechte Bewertung jedoch einzig und allein darauf, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern einen eingetragenen Einzelkaufmann handele. Dies reiche nicht aus, da die Verwertung dieses Einzelfaktors dem Maßstab einer komplexen, auf statistischen und wissenschaftlichen Algorithmen beruhenden Bewertung nicht genüge.

(OLG Frankfurt am Main / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht