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25.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Tarifverdienste 2014: Arbeitskosten deutlich niedriger als in Frankreich

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Der Betrieb

Die tariflichen Monatsverdienste von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft stiegen im Jahr 2014 in Deutschland um 2,9 Prozent und in Frankreich um 1,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt heute mitteilt. Dennoch sind die Arbeitskosten pro geleistete Arbeitsstunde mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro.

In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland Frankreich. Das Tarifplus lag 2014 in Deutschland zwischen 1,5 Prozent im Gastgewerbe und 3,3 Prozent im Bereich Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste 2014 zwischen 0,7 Prozent in der Energieversorgung und jeweils 1,7 Prozent im Bereich Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden Gewerbe.

Hohe Lohnnebenkosten in Frankreich

Aus Sicht des Arbeitgebers stellen die Verdienste der Arbeitnehmer Kosten dar. Sie machen zusammen mit den Lohnnebenkosten, insbesondere Aufwendungen des Arbeitgebers zur Sozialversicherung die Arbeitskosten aus. In der deutschen Privatwirtschaft waren die Arbeitskosten für eine geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2014 mit durchschnittlich 31,80 Euro deutlich niedriger als in Frankreich mit 35,20 Euro. Vor allem die Lohnnebenkosten sind in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland: Im Jahr 2014 zahlten die Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in Deutschland auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 28 Euro, in Frankreich zusätzlich 47 Euro Lohnnebenkosten.

Langjähriger Mindestlohn in Frankreich

In Frankreich gibt es seit 1950 einen allgemein garantierten gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Zum 1. Januar 2014 betrug der Mindestlohn 9,53 Euro pro Stunde. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, junge Auszubildende und Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren. In Deutschland galten im Jahr 2014 nur in einzelnen Branchen verbindliche Mindestlöhne. Sie lagen am 1. Januar 2014 zwischen 6,50 Euro im Friseurhandwerk (neue Länder und Berlin) und 13,95 Euro bei Fachwerkern, Maschinisten und Kraftfahrern im Baugewerbe (früheres Bundesgebiet).

(Destatis / Viola C. Didier)


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