19.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Vergütungspflicht von Hintergrundmusik

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

Ein Zahnarzt, der im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik überträgt, hatte mit der GEMA einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem sie ihm das Recht zur Nutzung des Repertoires der GEMA zur Wiedergabe von Hörfunksendungen in seiner Praxis gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat. Der Zahnarzt erklärte nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15.03.2012 (C-135/10) die fristlose Kündigung des Lizenzvertrags. Hiergegen wandte sich die GEMA.

Keine Vergütungspflicht für Zahnärzte

Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 18.06.2015 (Az. I ZR 14/14), dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden sei. Er müsse die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auslegen. Der vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Sachverhalt stimmte in allen wesentlichen Punkten mit dem Sachverhalt überein, der dem Gerichtshof der Europäischen Union bei seiner Entscheidung vorgelegen hatte. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen – und so auch bei dem beklagten Zahnarzt – nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank