19.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zur Vergütungspflicht von Hintergrundmusik

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.

Ein Zahnarzt, der im Wartebereich seiner Praxis Hörfunksendungen als Hintergrundmusik überträgt, hatte mit der GEMA einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem sie ihm das Recht zur Nutzung des Repertoires der GEMA zur Wiedergabe von Hörfunksendungen in seiner Praxis gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat. Der Zahnarzt erklärte nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15.03.2012 (C-135/10) die fristlose Kündigung des Lizenzvertrags. Hiergegen wandte sich die GEMA.

Keine Vergütungspflicht für Zahnärzte

Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 18.06.2015 (Az. I ZR 14/14), dass er an die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof der Europäischen Union gebunden sei. Er müsse die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform auslegen. Der vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Sachverhalt stimmte in allen wesentlichen Punkten mit dem Sachverhalt überein, der dem Gerichtshof der Europäischen Union bei seiner Entscheidung vorgelegen hatte. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen – und so auch bei dem beklagten Zahnarzt – nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank