Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts beraten und eine Stellungnahme beschlossen, um den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Rechnung zu tragen.
Die bisherigen Regelungen im nationalen Bankenrecht privilegieren Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst haben, während solides Bankgeschäft bisher benachteiligt wird. Der Bundesrat will verhindern, dass einzelne Vorschriften zur Insolvenz oder Abwicklung von Kreditinstituten das Investmentbanking bevorzugen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien daher Alternativregelungen zu den bisherigen Vorschlägen zu prüfen – vor allem mit Blick auf die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, kleinen und mittleren Banken und von Personen in unteren und mittleren Einkommensgruppen.
Anpassung des Bankenrechts an einheitlichen Abwicklungsmechanismus
Mit dem Gesetzentwurf legte die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des nationalen Bankenrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vor. Der Entwurf soll auch den Start des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorbereiten. Zudem schlägt die Bundesregierung Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Diese sollen es in Zukunft ermöglichen, die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung zu beteiligen und so den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung soll weitreichende Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse erhalten.
(Bundesrat / Viola C. Didier)