• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

12.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Deutschland entwickelt sich für Ausländer zu einem attraktiven Arbeitsort. Dazu trägt bei, dass die meisten ausländischen Berufsabschlüsse anerkannt werden. Nun sollen die Verfahren weiter vereinfacht werden. Das geht aus dem zweiten Anerkennungsbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Das Anerkennungsgesetz ist 2012 in Kraft getreten. Seitdem gab es viele Anträge auf Berufsanerkennung: von April 2012 bis Ende Dezember 2013 waren es insgesamt rund 26.500. Die meisten Antragsteller kamen aus Polen, Rumänien und Russland.

Drei Viertel erhalten die volle Anerkennung

Über 13.000 Verfahren wurden 2013 abgeschlossen. 75 Prozent der Antragsteller erhielten die Bestätigung, dass ihr ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Fast 96 Prozent der Antragsteller bekamen ihren Abschluss mindestens teilweise anerkannt. Mit einer entsprechenden Fortbildung können sie die vollständige Anerkennung erreichen.

Anerkennungsverfahren dauert 59 Tage

Der aktuelle Bericht bilanziert die Anerkennungspraxis und schildert die rechtlichen Entwicklungen in den Jahren 2013 und 2014: Drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes etablieren sich die Abläufe bei den Anerkennungsstellen. Die hohe Quote der Anerkennungen zeigt, dass die Verfahren funktionieren. 59 Tage dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Seit August 2013 können Anträge auch per E-Mail gestellt werden.

Verfahren weiter vereinfachen und beschleunigen

Der Bericht listet auf, wo Verbesserungen notwendig sind. Beispielsweise sollen künftig Verfahrensgebühren vereinheitlicht werden und gezielt qualifizierte Flüchtlinge besser integriert werden. Dies könnte durch Arbeitsproben oder Fachgespräche geschehen. Das Bundesbildungsministerium unterstützt Kammern und Anerkennungsstellen mit dem Projekt „Prototyping Transfer – Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“.

Ab 2016 können Europäer Anträge online stellen

Das neue Online-Verfahren gilt zunächst nur für wenige Berufe, wie Sprengstoffsachverständige oder Kraftfahrzeugsachverständige. Die Bundesregierung hat die erforderlichen Änderungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und in der Gewerbeordnung bereits auf den Weg gebracht.

(Bundesregierung / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht