• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

29.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

GmbH-Insolvenz: Auskunftspflicht des Geschäftsführers über privates Vermögen?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Geschäftsführer einer GmbH muss im Rahmen der Insolvenz der Firma keine Auskünfte über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 5.3.2015 (Az. IX ZB 62/14) klargestellt.

In dem streitigen Fall verlangte das Insolvenzgericht Auskunft von einem GmbH-Geschäftsführer über seine eigenen Vermögensverhältnisse. Damit sollte die Werthaltigkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Erstattungsansprüche – insbesondere solcher aus § 64 GmbHG – überprüft werden. Doch hiergegen wehrte sich der Geschäftsführer erfolgreich.

Keine Offenlegungspflicht über private wirtschaftliche Verhältnisse 

Die Auskunftspflicht des Geschäftsführers einer GmbH erstreckt sich inhaltlich auf sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft, erklärten die BGH-Richter. In diesem Rahmen hat er auch Tatsachen zu offenbaren, die Forderungen der insolventen Gesellschaft gegen ihn selbst – etwa aus § 64 GmbHG – nahelegen können. Keine Auskunft ist hingegen über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Ebenso wenig muss er zur Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben machen.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank