Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie eingebracht. Unter anderem geht es um eine Befreiung kleiner Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
Künftig sollen mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit werden. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Dies sieht ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor.
Anhebung von Meldeschwellen geplant
Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Erstmals soll ein Schwellenwert von 800.000 Euro auch in der Umweltstatistik eingeführt werden. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
Vereinfachung des Faktorverfahrens?
Der Gesetzentwurf enthält außerdem drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ ausreichen. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden.
Die Bundesregierung wird die Vorschläge nun prüfen.
(hib / Viola C. Didier)